Allgemeine Geschaftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen von „De Bondt B.V.“ vom 1. Juli 2024 wurden bei der Handelskammer unter der Nummer 04023846 hinterlegt.

 

  1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen (im Folgenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ genannt) gelten für alle Angebote und Offerten sowie für Verträge (einschließlich solcher, die elektronisch geschlossen werden) zwischen der De Bondt B.V. (im Folgenden „De Bondt“ genannt) als Verkäufer und/oder Lieferant einerseits und einer Gegenpartei, die eine juristische Person oder eine natürliche Person ist, die im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit als Käufer und/oder Abnehmer handelt (im Folgenden „Abnehmer“ genannt), andererseits. Sie betreffen den Verkauf und die Lieferung von Produkten durch De Bondt an den Abnehmer. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausdrücklich nicht für Angebote und Verträge mit Verbrauchern.

1.2. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn und soweit De Bondt diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. In allen anderen Punkten bleiben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt in Kraft.

1.3. Wenn der Abnehmer einmal einen Vertrag mit De Bondt auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen hat oder anderweitig mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut ist oder vernünftigerweise als vertraut angesehen werden kann, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für jedes nachfolgende Angebot und/oder jeden nachfolgenden Vertrag mit De Bondt, auch wenn bei diesen Angeboten oder Verträgen nicht ausdrücklich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen wird.

1.4. De Bondt lehnt hiermit ausdrücklich die Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Abnehmers ab.

1.5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig (nichtig und/oder anfechtbar) sein, wird die betreffende Bestimmung so weit wie möglich mit einer Bedeutung versehen, die ihrem Inhalt und Zweck am nächsten kommt, sodass De Bondt dennoch darauf bestehen kann. Die Ungültigkeit, Anfechtbarkeit oder Unvollstreckbarkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

  1. Angebote und Vertragsabschluss

2.1. Alle Angebote und Offerten von De Bondt sind unverbindlich und können von De Bondt jederzeit widerrufen werden, selbst wenn sie eine Annahmefrist enthalten und diese Frist noch nicht abgelaufen ist.

2.2. Angebote und Offerten von De Bondt können nur schriftlich angenommen werden. De Bondt ist jedoch berechtigt, eine auf andere Weise durch den Abnehmer erklärte Annahme so zu akzeptieren, als ob sie schriftlich erfolgt wäre.

2.3. Angebote und Offerten von De Bondt, mündlich oder schriftlich, verfallen automatisch, sofern De Bondt nichts anderes angibt, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Versand durch den Abnehmer schriftlich angenommen werden.

2.4. Aufeinanderfolgende Lieferungen oder sonstige Leistungen begründen keinen Dauerliefervertrag, durch den De Bondt verpflichtet wäre, die Lieferungen fortzusetzen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich zwischen De Bondt und dem Abnehmer vereinbart.

2.5. Angebote und Offerten von De Bondt gelten nur, solange der Vorrat reicht.

2.6. Soziale Verantwortung von Unternehmen (CSR) hat bei De Bondt oberste Priorität. De Bondt stellt sicher, dass ihre Produkte und Geschäftstätigkeiten sich positiv auf die Umwelt, die Gesellschaft und die Wirtschaft auswirken. Wir streben an, unseren ökologischen Fußabdruck zu minimieren und negative Umweltauswirkungen zu reduzieren, indem wir umweltfreundliche Methoden in unsere gesamte Wertschöpfungskette integrieren. Dabei bleiben wir unseren Kernwerten treu: serviceorientiert, sympathisch, zuverlässig, professionell und innovativ.

2.7. Der Abnehmer ist verantwortlich für die Auswirkungen seiner Tätigkeiten auf die Umwelt, die Gesellschaft und die Wirtschaft. Wenn die Tätigkeiten des Abnehmers nach Ansicht von De Bondt mit den Kernwerten von De Bondt, den in Artikel 2.6 genannten Grundsätzen und/oder Antikorruptions-, Geldwäsche- und/oder Sanktionsgesetzen unvereinbar sind, hat De Bondt das Recht, eine Bestellung abzulehnen, ihre Verpflichtungen auszusetzen, besondere Bedingungen für den Vertragsabschluss oder die Vertragserfüllung zu stellen und/oder den Vertrag (ohne gerichtliche Intervention) zu kündigen, unbeschadet anderer Rechte, die De Bondt aus dem Gesetz oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustehen.

2.8. De Bondt hat die in Artikel 2.7 genannten Rechte auch dann, wenn die Tätigkeiten des Abnehmers dazu führen, dass die Interessen von De Bondt geschädigt werden, beispielsweise durch Schaden oder Rufschädigung von De Bondt, ihren Marken und/oder ihren Produkten.

2.9. Entwürfe, Abbildungen, Fotos, Zeichnungen, Berechnungen, Maße, Kapazitäten, Gewichte, Modelle und sonstige Daten, die von De Bondt bereitgestellt werden, sei es in Katalogen, Broschüren, Anzeigen, Websites usw., wurden nach bestem Wissen mit größter Sorgfalt und so genau wie möglich erstellt. Der Abnehmer darf sich jedoch nicht uneingeschränkt auf deren Richtigkeit und/oder Vollständigkeit verlassen, und Abweichungen bei den Produkten – vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – stellen keine Mängel seitens De Bondt dar.

  1. Preise und Rechnungsstellung

3.1. Alle von De Bondt angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.), Zuschläge und sonstige Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Transport-, Versand-, Fracht-, Verpackungs- und Verwaltungskosten.

3.2. Alle von De Bondt angegebenen Preise stehen unter dem Vorbehalt von Druck- und Schreibfehlern.

3.3. Die Preise von De Bondt sind lediglich Richtwerte. Darüber hinaus basieren die Preise sowie etwaige zusätzliche Kosten und Zuschläge auf den zum Zeitpunkt des Angebots, der Offerte oder des Vertrags geltenden Kostenfaktoren. De Bondt behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit anzupassen.

3.4. Angebote oder Offerten von De Bondt sind einmalig, beziehen sich ausschließlich auf das jeweilige Angebot und gelten nicht automatisch für Nachbestellungen, auch nicht in dem Fall, dass – entgegen der Bestimmungen von Artikel 2.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – ein Vertrag mit dem Abnehmer als Dauerliefervertrag angesehen wird.

3.5. Ein zusammengesetztes Preisangebot verpflichtet De Bondt nicht zur Lieferung eines Teils der in der Offerte enthaltenen Produkte zu einem entsprechenden Anteil des angegebenen Preises.

 

  1. Lieferung, Lieferungsrisiko und Gefahrenübergang

4.1. Lieferungen erfolgen ab Werk/Laden/Lager von De Bondt ("Ex Works" gemäß der neuesten Ausgabe der Incoterms, herausgegeben von der Internationalen Handelskammer).

4.2. Die Parteien können vereinbaren, dass De Bondt Produkte im Auftrag und im Namen des Abnehmers an eine vom Abnehmer angegebene Adresse versendet. Die rechtliche Lieferung der Produkte erfolgt in diesem Fall jedoch weiterhin gemäß Absatz 1 dieses Artikels. Solche Versandvorgänge erfolgen im Auftrag des Abnehmers, und das Transportrisiko liegt ausschließlich beim Abnehmer.

4.3. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Produkte in dem Moment anzunehmen, in dem De Bondt diese liefert oder liefern lässt, oder in dem Moment, in dem die Produkte dem Abnehmer zur Verfügung gestellt werden.

4.4. Verweigert der Abnehmer die angebotenen Produkte oder ist es aus Gründen, die dem Abnehmer zuzuschreiben sind, unmöglich, die Produkte zu liefern oder dem Abnehmer zur Verfügung zu stellen, gerät der Abnehmer in Verzug. In diesem Fall hat De Bondt das Recht, den Vertrag zu kündigen und alle entstandenen Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rückfracht- und Lagerkosten, vom Abnehmer einzufordern. Außerdem geht in diesem Fall die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der betreffenden Produkte vollständig auf den Abnehmer über.

  1. Lieferzeit

5.1. Die von De Bondt angegebenen Lieferzeiten beginnen erst zu laufen, nachdem De Bondt alle für die Lieferung erforderlichen Informationen vom Abnehmer erhalten hat.

5.2. Angegebene und/oder vereinbarte Lieferzeiten stellen keine verbindlichen Fristen dar.

5.3. Eine Lieferzeit bezeichnet einen Zeitraum, innerhalb dessen die Produkte geliefert werden könnten. Diese Frist wird von De Bondt nach bestem Wissen und auf Grundlage der ihr zum Zeitpunkt der Angabe bekannten Informationen und Umstände angegeben.

5.4. De Bondt kann die Lieferzeit um die Zeit verlängern, die sie benötigt, um die Produkte (nach-)zuliefern.

5.5. Bei verspäteter Lieferung hat der Abnehmer das Recht, den Vertrag erst zu kündigen, nachdem eine vom Abnehmer per Einschreiben angekündigte angemessene Frist verstrichen ist, ohne dass De Bondt die Lieferung vorgenommen hat. Eine Frist von weniger als dreißig (30) Arbeitstagen wird in jedem Fall nicht als angemessen angesehen. De Bondt haftet in einem solchen Fall nicht für Schäden, die dem Abnehmer durch die Verzögerung entstehen.

5.6. Die Lieferzeiten verlängern sich um den Zeitraum, in dem die Ausführung des Vertrags durch höhere Gewalt (wie in Artikel 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt) verzögert wird.

 

  1. Teillieferungen

6.1. De Bondt behält sich das Recht vor, ist jedoch nicht verpflichtet, Bestellungen in Teilen zu liefern. Die in Artikel 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Zahlungsbedingungen gelten auch für jede Teillieferung.

6.2. Für die Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird jede Teillieferung als eigenständige Lieferung angesehen.

  1. Zahlung, Zinsen und Kosten

7.1. Sofern nicht anders vereinbart, stellt De Bondt dem Abnehmer ausschließlich elektronische Rechnungen aus, anstelle von Papierrechnungen per Post.

7.2. Die Zahlung durch den Abnehmer muss zum Zeitpunkt der Bestellung erfolgen. Soweit De Bondt und der Abnehmer vereinbart haben, dass der Abnehmer auf Rechnung bestellen darf, muss die Zahlung innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum auf die von De Bondt angegebene Weise und in der fakturierten Währung erfolgen.

7.3. Einwände gegen die Höhe der Rechnungen von De Bondt setzen die Zahlungspflicht nicht aus.

7.4. Der Abnehmer muss Reklamationen über die Höhe des Rechnungsbetrags schriftlich bei De Bondt einreichen, und zwar so bald wie möglich, jedoch spätestens innerhalb von vierzehn (14) Arbeitstagen nach Rechnungsdatum. Andernfalls werden die Reklamationen nicht berücksichtigt und der Abnehmer bleibt den Rechnungsbetrag unvermindert schuldig.

7.5. Die vollständige Forderung von De Bondt gegenüber dem Abnehmer wird sofort fällig, wenn:
a) eine Zahlungsfrist überschritten ist;
b) über den Abnehmer Insolvenz oder Zahlungsaufschub beantragt oder gewährt wird;
c) auf Produkte und/oder Forderungen des Abnehmers Pfändungen erfolgen;
d) der Abnehmer aufgelöst oder liquidiert wird;
e) der Abnehmer sein Unternehmen einstellt;
f) der Abnehmer einen Vergleich anbietet;
g) der Abnehmer anderweitig zahlungsunfähig erscheint;
h) De Bondt begründeten Anlass hat zu befürchten, dass der Abnehmer eine oder mehrere seiner vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann.

7.6. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, einen Betrag aufgrund einer vermeintlichen Gegenforderung mit einer Forderung von De Bondt gegen den Abnehmer zu verrechnen oder abzuziehen.

 

  1. (Befürchtete) Nichterfüllung des Vertrags

Wenn der Abnehmer einer Verpflichtung aus dem Vertrag nicht (rechtzeitig) nachkommt oder De Bondt befürchtet, dass der Abnehmer eine oder mehrere solcher Verpflichtungen nicht (rechtzeitig) erfüllen wird, ist De Bondt berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet zu sein:
a) Vorauszahlung oder angemessene Sicherheiten für die Erfüllung seiner finanziellen Verpflichtungen gegenüber De Bondt zu verlangen oder die sofortige Zahlung bei Lieferung zu fordern, sowohl für bestehende als auch für zukünftige Verträge;
b) eigene Verpflichtungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Lieferung (sowie die Vorbereitung und Bearbeitung für die Lieferung bestimmter Produkte), auszusetzen, unbeschadet der in (a) genannten Rechte;
c) den jeweiligen Vertrag und/oder alle anderen Verträge mit dem Abnehmer ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unbeschadet der in (a) und (b) genannten Rechte.

All dies unbeschadet des Rechts von De Bondt, vom Abnehmer eine vollständige Schadensersatzzahlung zu verlangen.

  1. Mindestabnahme

Wenn der Abnehmer nach Einschätzung von De Bondt nicht ausreichend Produkte kauft oder gekauft hat, behält sich De Bondt das Recht vor, eine Bestellung des Abnehmers abzulehnen.

 

  1. Konformität

10.1. Der Abnehmer hat kein Widerrufsrecht bezüglich der gelieferten Produkte und ist nicht berechtigt, Produkte umzutauschen oder zurückzugeben.

10.2. Der Abnehmer muss die Produkte so bald wie möglich nach der Lieferung prüfen und De Bondt innerhalb von drei (3) Arbeitstagen nach der Lieferung schriftlich über etwaige sichtbare Mängel informieren, wobei die Art und der Umfang des vermeintlichen Mangels detailliert beschrieben werden müssen. Andernfalls verliert der Abnehmer seine Rechte in dieser Hinsicht. De Bondt übernimmt keine Haftung für nach diesem Zeitraum gemeldete Mängel und ist in solchen Fällen nicht verpflichtet, die gelieferten Produkte zu reparieren oder zu ersetzen. In diesen Fällen gelten die Produkte als vom Abnehmer genehmigt.

10.3. Der Abnehmer hat eine allgemeine Untersuchungspflicht bezüglich anderer Mängel als der in Artikel 10.2 genannten. Wenn der Abnehmer der Meinung ist, dass ein Produkt mangelhaft ist, oder vernünftigerweise wissen sollte, dass ein Produkt mangelhaft ist, muss er De Bondt schriftlich benachrichtigen, und zwar so bald wie möglich, jedoch spätestens innerhalb von acht (8) Tagen nach Kenntnisnahme des Mangels oder nachdem er vom Mangel hätte Kenntnis nehmen müssen. Bei rechtzeitiger Einreichung der Reklamation muss der Abnehmer De Bondt die Möglichkeit geben, das betreffende Produkt zu überprüfen. Andernfalls wird die Reklamation nicht berücksichtigt und die Produkte gelten als genehmigt.

10.4. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Qualität, Größe, Verpackung usw., die im Handel akzeptiert werden oder technisch unvermeidbar sind, stellen keinen Mangel seitens De Bondt dar und können daher keinen Grund für die Auflösung des Vertrags darstellen. De Bondt ist in solchen Fällen nicht verpflichtet, ein Ersatzprodukt zu liefern oder Abweichungen zu beheben.

10.5. Wenn De Bondt die Reklamation für berechtigt hält, muss der Abnehmer De Bondt ausreichend Zeit einräumen, um die erforderliche Reparatur durchzuführen oder, nach Wahl von De Bondt, das mangelhafte Produkt durch ein anderes zu ersetzen. Bei der Ersetzung von mangelhaften Produkten kann De Bondt den Nutzen, den der Abnehmer bereits aus dem Produkt gezogen hat, berücksichtigen und dafür eine angemessene Entschädigung in Rechnung stellen.

10.6. Selbst rechtzeitig eingereichte Reklamationen werden nicht berücksichtigt, und die betreffenden Produkte können nicht zurückgegeben werden, wenn festgestellt wird, dass die Produkte ohne Zustimmung von De Bondt verändert, repariert und/oder verwendet wurden, es sei denn, dies geschah mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von De Bondt.

10.7. De Bondt erstattet keine Kosten und akzeptiert keine Rücksendungen von Produkten durch den Abnehmer, es sei denn, dies wurde ausdrücklich im Voraus schriftlich vereinbart und die Rücksendung erfolgt gemäß den von De Bondt festgelegten Bedingungen.

10.8. Wenn eine Reklamation nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß eingereicht wird, gelten die gelieferten Produkte als vertragsgemäß, und De Bondt ist berechtigt, dem Abnehmer die für die Bearbeitung der Reklamation entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

10.9. Die Einreichung einer Reklamation berechtigt den Abnehmer nicht zur Aussetzung der Zahlung und entbindet ihn nicht von seinen Zahlungspflichten gegenüber De Bondt.

  1. Haftung und Schadloshaltung

11.1. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist jede Haftung von De Bondt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Formen von direkten oder indirekten Schäden wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich, Betriebsunterbrechung, Folgeschäden, Ertragsausfall, Verlust von Kunden, Rufschädigung oder Schäden aus unerlaubter Handlung) ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens De Bondt vor.

11.2. Ungeachtet der Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet De Bondt nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung der gelieferten Produkte oder durch deren Nutzung für einen anderen als den vorgesehenen Zweck verursacht werden.

11.3. De Bondt haftet nicht für die Folgen von Nichtverfügbarkeit von Produkten auf Lager.

11.4. Die Haftung von De Bondt im Zusammenhang mit etwaigen Mängeln der von ihr gelieferten Produkte ist auf die Erfüllung der in Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Verpflichtungen beschränkt.

11.5. Falls De Bondt trotz der Bestimmungen in Artikel 11.1 bis 11.4 in rechtlicher Hinsicht haftbar gemacht wird und der haftungsauslösende Umstand außerhalb der Deckung ihrer Haftpflichtversicherung liegt (Versicherungsnummer 639044901), ist die Haftung von De Bondt auf maximal den Kaufpreis des schadensverursachenden Produkts begrenzt.

11.6. Jede Forderung gegenüber De Bondt verjährt und verfällt nach Ablauf eines (1) Jahres ab dem Zeitpunkt, zu dem die Forderung entstanden ist.

11.7. Die Bestimmungen in Artikel 11.1 bis 11.6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gleichermaßen für Mitarbeiter von De Bondt.

11.8. Der Abnehmer stellt De Bondt von allen Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz frei, die aus den von De Bondt gelieferten Produkten resultieren oder damit zusammenhängen, soweit dies nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

12.1. Alle gelieferten und noch zu liefernden Produkte im Rahmen aller zwischen De Bondt und dem Abnehmer geschlossenen Verträge (einschließlich der vom Abnehmer bereits bezahlten Produkte) bleiben ausschließliches Eigentum von De Bondt, bis alle Forderungen, die De Bondt gemäß Artikel 3:92 BW gegenüber dem Abnehmer hat oder haben wird, vollständig bezahlt sind.

12.2. Solange das Eigentum an den Produkten nicht auf den Abnehmer übergegangen ist, darf dieser die Produkte weder veräußern noch belasten (einschließlich Verpfändung, Hypothekierung oder Einräumung anderer Rechte zugunsten Dritter). Auf erstes Verlangen von De Bondt verpflichtet sich der Abnehmer, an der Bestellung eines Pfandrechts auf die Forderungen mitzuwirken, die der Abnehmer aus der Weiterveräußerung der von De Bondt gelieferten Produkte an seine Kunden erwirbt oder erwerben wird.

12.3. Der Abnehmer ist verpflichtet, die von De Bondt unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und diese als erkennbares Eigentum von De Bondt getrennt von anderen Produkten aufzubewahren.

12.4. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte dürfen nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs weiterverkauft oder verwendet werden.

12.5. De Bondt ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte, die sich noch im Besitz des Abnehmers befinden, zurückzunehmen, falls der Abnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, einer der in Artikel 7.5 und/oder 8 genannten Fälle eintritt oder der Abnehmer anderweitig in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder zu geraten droht. Der Abnehmer wird De Bondt jederzeit freien Zugang zu seinen Grundstücken und/oder Gebäuden gewähren, um die Produkte zu inspizieren und/oder die Rechte von De Bondt auszuüben.

12.6. Wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zugreifen, sie pfänden oder Rechte daran geltend machen, muss der Abnehmer De Bondt so schnell wie möglich benachrichtigen.

12.7. Die Bestimmungen in Artikel 12.1 bis 12.6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lassen die sonstigen Rechte von De Bondt unberührt.

  1. Geistige Eigentumsrechte

13.1. Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die von De Bondt angebotenen und/oder gelieferten Produkte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Designrechte, Markenrechte, Goodwill und Know-how (im Folgenden „IP-Rechte“ genannt), bleiben jederzeit ausschließliches Eigentum von De Bondt und/oder ihren Lizenzgebern. Der Abnehmer hat diese IP-Rechte stets vollständig zu respektieren. Es ist dem Abnehmer untersagt, Designs und/oder Produkte, die durch IP-Rechte geschützt sind, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von De Bondt zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder zu verwerten. Nichts in einem Vertrag und/oder einer Bestellung kann so interpretiert werden, dass IP-Rechte jeglicher Art auf den Abnehmer oder Dritte übertragen werden.

13.2. Der Abnehmer hat alle Richtlinien und Anweisungen von De Bondt in Bezug auf die Nutzung der Marken und anderen IP-Rechte von De Bondt einzuhalten. Der Abnehmer darf die Marken von De Bondt und deren Lizenzgeber nur insoweit nutzen, wie dies für den Weiterverkauf der von De Bondt gelieferten Produkte unbedingt erforderlich ist, und hat dabei stets die berechtigten Interessen von De Bondt und deren Lizenzgebern zu wahren.

13.3. Ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 13.2 ist es dem Abnehmer untersagt, Marken, Handelsnamen, Produktnamen, Logos oder Symbole von De Bondt (oder solche, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind) weltweit als Marke, Design, Handelsname, Domainname oder in anderer Form eines (geistigen) Eigentumsrechts zu registrieren und/oder zu verwenden.

13.4. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, behält De Bondt alle IP-Rechte an Informationen, die sie dem Abnehmer zur Verfügung stellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Designs, Skizzen, Abbildungen, Fotos, Zeichnungen, Muster, Produktionsmaterialien, Filme, Software, (Prototyp-)Modelle und andere Materialien oder (elektronische) Dateien, unabhängig davon, ob dem Abnehmer Kosten für deren Erstellung in Rechnung gestellt wurden. Der Abnehmer darf diese Informationen nur intern verwenden und darf sie ohne vorherige schriftliche Genehmigung von De Bondt nicht kopieren, nutzen, vervielfältigen, veröffentlichen oder Dritten zugänglich machen.

13.5. Es ist dem Abnehmer untersagt, Produkte der Marke De Bondt aktiv über die folgenden Online-Verkaufskanäle anzubieten, zu verkaufen oder anderweitig zu handeln: amazon.com (https://www.amazon.com/) und walmart.com (https://www.walmart.com/). Diese Kanäle sind ausschließlich De Bondt als Markeninhaber oder von De Bondt exklusiv autorisierten Dritten vorbehalten. Der Abnehmer ist verpflichtet, diese Einschränkungen auch gegenüber seinen Käufern, die keine Endverbraucher sind, durchzusetzen. Zur Klarstellung: Diese Einschränkungen gelten ausschließlich für die genannten Kanäle; andere Amazon-Plattformen (z. B. amazon.nl, amazon.de, amazon.co.uk, amazon.fr) sind davon nicht betroffen.

13.6. Es ist dem Abnehmer ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von De Bondt nicht gestattet, Änderungen an Produkten vorzunehmen, einschließlich der Verpackung und Etikettierung der Produkte.

 

  1. Höhere Gewalt

14.1. Höhere Gewalt auf Seiten von De Bondt liegt unter anderem, aber nicht ausschließlich, vor, wenn De Bondt nach Vertragsabschluss daran gehindert wird, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag (ganz oder teilweise und/oder rechtzeitig) zu erfüllen oder darauf vorzubereiten, aufgrund von Krieg (oder Kriegsgefahr), Unruhen, Sturm, Überschwemmungen, Brand, behördlichen Maßnahmen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ein- und Ausfuhrbeschränkungen), Betriebsstörungen, Transportbehinderungen, höherer Gewalt auf Seiten von Lieferanten, Störungen in der Energie-/Wasser-/Internetversorgung sowie aus anderen Gründen, die außerhalb ihres Verschuldens oder Risikos liegen.

14.2. Im Falle höherer Gewalt ist De Bondt nach eigenem Ermessen berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen oder die Lieferung bis zum Ende der höheren Gewalt zu verschieben, ohne dass der Abnehmer Anspruch auf Schadenersatz hat.

14.3. Der Abnehmer ist im Falle höherer Gewalt auf Seiten von De Bondt erst nach Ablauf von sechzig (60) Arbeitstagen zur Kündigung berechtigt, und dann nur in Bezug auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags. Der Abnehmer hat in solchen Fällen keinen Anspruch auf Schadenersatz.

14.4. Soweit De Bondt zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder diese erfüllen kann, hat der erfüllte bzw. zu erfüllende Teil eigenständigen Wert, und De Bondt ist berechtigt, diesen Teil separat in Rechnung zu stellen. Der Abnehmer ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um einen eigenständigen Vertrag.

  1. Vertraulichkeit

15.1. Beide Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen ihrer Vereinbarung voneinander oder aus anderen Quellen erhalten haben, vertraulich zu behandeln. Der Abnehmer ist darüber hinaus verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die er in der Angebots- oder Offertenphase erhält, ebenfalls vertraulich zu behandeln. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von einer Partei mitgeteilt wurde oder wenn dies aus der Art der Information hervorgeht. Von De Bondt an den Abnehmer bereitgestellte Preis- und Lieferinformationen sind in jedem Fall vertraulich.

15.2. Bei einem Verstoß gegen die in Artikel 15.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Verpflichtungen ist der Abnehmer verpflichtet, an De Bondt eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 € (in Worten: eintausend Euro) pro Verstoß und pro Tag, an dem der Verstoß andauert, zu zahlen. Für die Berechnung der Strafe wird ein Teil eines Tages als ganzer Tag gewertet. Darüber hinaus behält sich De Bondt das Recht vor, vom Abnehmer vollständigen Schadensersatz zu verlangen.

15.3. Wenn De Bondt aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder eines Gerichtsbeschlusses verpflichtet ist, vertrauliche Informationen an einen gesetzlich oder gerichtlich bestimmten Dritten weiterzugeben, und sich De Bondt dabei nicht auf ein gesetzliches oder gerichtlich anerkanntes oder erlaubtes Auskunftsverweigerungsrecht berufen kann, haftet De Bondt nicht für dadurch entstandene Schäden oder Entschädigungen. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, den Vertrag aufgrund solcher Schäden zu kündigen.

 

  1. Mitteilungen

16.1. Sofern nicht anders vereinbart, müssen alle Mitteilungen des Abnehmers in Bezug auf den Abschluss eines Vertrags oder die Ausführung des Vertrags schriftlich erfolgen, einschließlich per E-Mail.

16.2. Forderungen auf Erfüllung und Mahnungen durch den Abnehmer müssen per Einschreiben erfolgen und klar angeben, was der Abnehmer von De Bondt verlangt und innerhalb welcher Frist. Dies gilt auch für die Festsetzung jeglicher Frist und das Berufen auf die Kündigung des Vertrags. Ein Berufen auf die Kündigung muss die Gründe dafür ausdrücklich angeben.

 

  1. Streitigkeiten

17.1. Auf alle Angebote und Offerten von De Bondt, den Abschluss und die Ausführung von Verträgen zwischen dem Abnehmer und De Bondt sowie deren Durchführung findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

17.2. Alle Streitigkeiten zwischen De Bondt und dem Abnehmer werden wie folgt beigelegt:
i) Wenn der Abnehmer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig ist: ausschließlich durch das Gericht Noord-Nederland, Standort Assen;
ii) Wenn der Abnehmer außerhalb der Europäischen Union ansässig ist: gemäß der Schiedsordnung des Niederländischen Schiedsinstituts (N.A.I.). Der Schiedsort ist Amsterdam.

17.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in mehreren Sprachen verfasst; im Falle von Abweichungen zwischen der niederländischen Version und Versionen in anderen Sprachen hat der niederländische Text Vorrang.

 

nd Versionen in anderen Sprachen hat der niederländische Text Vorrang.

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